Deutsches Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichem Anpassungsdruck
Überlegungen de lege lata und de lege ferenda
Zusammenfassung
Immer wieder gerät das Verwaltungsprozessrecht unter unionsrechtlichen Anpassungsdruck. Dies gilt insbesondere für den Rechtsschutz im Umweltrecht, neuerdings aber auch im Datenschutzrecht. Stand bislang die Ausgestaltung der an eine subjektive Rechtsverletzung anknüpfenden Klagebefugnis im Fokus (Wechsel von der Verletzten- zur Interessentenklage, Ausweitung der Verbandsklage), stellt sich erstmals die Frage nach der Einführung neuer Klage- oder Rechtsbehelfsarten.
Die Monographie untersucht eingehend, ob und inwieweit zentrale Stellschrauben des deutschen Verwaltungsprozessrechts angesichts unionsrechtlicher Rechtsschutzanforderungen weiterhin beibehalten werden können oder geändert werden sollten (z. B. Schutznormtheorie, Rechtsschutz bei Verfahrensfehlern, Untersuchungsgrundsatz, Kontrolldichte der Verwaltungsgerichte, materielle Präklusion und Alternativen).
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- 239–258 Literaturverzeichnis 239–258
- 259–261 Stichwortverzeichnis 259–261