Der Atomkonsens als rechtsverbindlicher Vertrag
Gutachten im Rahmen des ICSID-Schiedsverfahrens Vattenfall v. Germany im Auftrag der Vattenfall AB
Zusammenfassung
Für die rechtliche und politische Bewertung der deutschen Energiewende nach Fukushima spielt die Frage eine zentrale Rolle, ob der sog. Atomkonsens zwischen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen aus dem Jahr 2000 rechtlich verbindlich abgeschlossen wurde oder ob kein Rechtsbindungswille bestand. Diese Frage war zugleich einer der zentralen rechtlichen Streitpunkte in dem auch in der breiten Öffentlichkeit vielbeachteten und politisch bedeutsamen ICSID-Schiedsverfahren Vattenfall v. Germany, über das im Oktober 2016 im Rahmen der Weltbank in Washington, D.C. mündlich verhandelt wurde. Die vorliegende Schrift, die dem Schiedsgericht als Stellungnahme vorlag und Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, analysiert umfassend die einschlägigen Fragen der Rechtsbindung und kommt zu dem Ergebnis, daß der Atomkonsens keineswegs ein bloßes gentlemen's agreement darstellt, sondern als rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen wurde.
- 71–72 D. Ergebnis 71–72