Zusammenfassung
Informationspflichten zwischen Tarifparteien wurden in der Rechtwissenschaft bisher kaum thematisiert. Lediglich eine „Informationsobliegenheit“ der Arbeitgeberseite beim sog. Blitzaustritt wurde vom BAG entwickelt. Das Werk schließt diese Lücke und untersucht, ob bzw. wann Informationspflichten zwischen den Tarifparteien bestehen.
Dazu wird die Begründung von Informationspflichten im bürgerlichen Recht untersucht, bevor diese Ergebnisse auf die spezielle Situation zwischen den Tarifparteien übertragen werden. Dabei werden mehrere Fälle herausgearbeitet, in denen Informationspflichten bestehen können.
Zudem werden die Folgen von Verstößen untersucht. Diese zeigen, weshalb Informationspflichten zwischen den Tarifparteien bislang praktisch keine Rolle gespielt haben und warum das BAG für seine „Informationsobliegenheit“ eine bis dahin unbekannte Rechtsfolge schaffen musste.
Abgerundet wird das Werk durch eine kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Blitzaustritt.
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