Geschäftsleiterpflichten in der Unternehmenskrise
Entwicklung eines Drei-Phasen-Modells zur Berücksichtigung von Gesellschafter- und Gläubigerinteressen
Zusammenfassung
Das deutsche lnsolvenzrecht setzt mit seinen Sanierungsbemühungen sehr spät ein. Dass sich eine Unternehmenskrise anbahnt oder bereits eingetreten ist, ist oft viel früher zu erkennen. Bereits dann stellt sich die Frage, wie sich der Geschäftsleiter einer Aktiengesellschaft oder GmbH zu verhalten hat. Kann er weiter die Interessen der Gesellschafter (d.h. in der Regel die Gewinnmaximierung) in den Vordergrund stellen oder darf bzw. muss er sogar mit zunehmender Intensität der Krise die Interessen der Gläubiger in den Fokus nehmen?
Diese Arbeit entwickelt eine dreistufige Definition der Unternehmenskrise und darauf aufbauend einen innovativen und praxistauglichen Lösungsansatz. Etwaige Interessenkonflikte zeigt sie anhand von Fallbeispielen auf. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf risikobehafteten Geschäften. Rechtsvergleichende Seitenblicke nach Österreich und England runden die Arbeit ab.
Jessica Mohaupt ist als Rechtsanwältin im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A tätig.
- 355–372 Literaturverzeichnis 355–372