Unabhängigkeitsregime im europäischen Verwaltungsverbund
Eine europa- und verfassungsrechtliche Untersuchung unionsrechtlicher Organisationsregelungen für Mitgliedstaaten anhand von Regulierungsagenturen, Datenschutzbehörden sowie statistischen Ämtern
Zusammenfassung
Nationale Behörden müssen aufgrund des EU-Rechts „unabhängig“ agieren und sind in Verwaltungsverbünden integriert. Anhand von drei Referenzgebieten (Telekommunikationsregulierung, Datenschutz, amtliche Statistik) arbeitet diese Untersuchung heraus, dass dies eine allgemeine Entwicklung im EU-Verwaltungsrecht ist.
Vor dem Hintergrund des EU-Mehrebenensystems werden die unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt. Dabei zeigt sich, dass die EU durch den Erlass der Rechtsakte weder die nationale Identität noch die institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten verletzt. Ferner können die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes gewahrt werden. Bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht besteht hingegen an vielen Stellen noch Nachbesserungsbedarf.
Insgesamt entwickelt die Untersuchung ein aktuelles und umfassendes Bild des institutionellen Rechts unabhängiger nationaler Behörden im EU-Verwaltungsrecht.