Die Selbstbelastungsfreiheit im Rahmen von Compliance-Befragungen und Amnestieprogrammen in Unternehmen
Das Spannungsverhältnis zwischen Auskunftspflichten, möglicher Selbstbelastung und Unternehmensinteressen
Zusammenfassung
Zuletzt kam es öffentlichkeitswirksam bei der Volkswagen AG im Zuge der Abgasaffäre zu internen Untersuchungen. Die Leitung des Unternehmens hat dabei eine Pflicht zur Aufklärung von systematischem Fehlverhalten. Gegenüber ihrem Arbeitgeber sind die eigenen Mitarbeiter verpflichtet, umfänglich – auch selbstbelastende – Auskünfte über Missstände zu geben. Im Strafverfahren haben Beschuldigte hingegen ein Schweigerecht. Werden die selbstbelastenden Ergebnisse interner Untersuchungen – wie üblich – im Wege der Kooperation an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, kann dies zur Aushöhlung der Selbstbelastungsfreiheit führen.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei internen Untersuchungen. Konkret: Müssen sich in Verdacht geratene Arbeitnehmer selbst belasten? Sind die selbstbelastenden Informationen im Strafverfahren verwertbar? Schaffen Amnestieprogramme eine taugliche Abhilfe?
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- 415–436 Literaturverzeichnis 415–436