Zusammenfassung
Die Autorin untersucht die Frage, wie sich angesichts einer Welt mit mehr als 190 anerkannten Staaten – in der Unterschiede in der Argumentation durch Staaten
(-vertreter) sowohl auf internationaler Ebene als auch in den nationalen Rechtsordnungen erwartet werden – eine Universalisierung sozialer Menschenrechte (Art. 22–25 AEMR, Art. 6, 9, 11 UN-Sozialpakt) mithilfe empirischer Indizien nachvollziehen lässt. Die Auslegung dieser Normen basiert auf den Primärdokumenten aus der Entstehungszeit von AEMR und UN-Sozialpakt, Staatenberichten der Mitgliedstaaten des UN-Sozialpaktes sowie Verfassungen, nationalen gesetzlichen und programmatischen Regelungen sowie nationaler Rechtsprechung für fünf Staaten der Welt (Deutschland, Mexiko, Russland, China und Indien). Mithilfe der durchgeführten Datenanalysen zeigt die Arbeit Hinweise für eine Universalisierung sozialer Menschenrechte am Beispiel sozialer Grundsicherung auf, und zwar konkret ab dem Beginn der 1990er-Jahre.
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- 17–20 1 Einleitung 17–20
- 167–216 4 State Party Reports 167–216
- 217–360 5 Fallstudien 217–360
- 361–374 6 Ergebnis 361–374
- 375–432 7 Quellenverzeichnisse 375–432