Zusammenfassung
Forderungen nach einem Ausbau direktdemokratischer Instrumente, insbesondere nach der Einführung des bundesweiten Volksentscheids, werden in Deutschland sowohl im politischen als auch im gesellschaftlichen Spektrum weithin erhoben. Als Vorbild für allfällige Regelungen und Verfahren wird dabei häufig auf die Schweiz verwiesen. Dort sind die Beteiligungsrechte des Volkes auch auf Bundesebene sehr weit ausgebaut. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob bzw. inwiefern die schweizerischen Regelungen und Erfahrungen mit direktdemokratischen Elementen Impulse für Deutschland geben können.
Die Untersuchung zeigt diesbezügliche Möglichkeiten, aber auch Gefahren auf. Zunächst wird die Rechtslage in Deutschland dargestellt. Sodann findet das direktdemokratische System der Schweiz, insbesondere die Instrumente der Volksinitiative und des Referendums, eine eingehende Behandlung. Schließlich wird auch die Praxis der schweizerischen Abstimmungsdemokratie vorgestellt.
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- 35–44 A. Einleitung 35–44
- 148–149 VII. Fazit 148–149
- 168–172 II. Historischer Abriss 168–172
- 436–438 X. Fazit 436–438
- 579–582 IX. Fazit 579–582
- 582–591 E. Schlussfazit 582–591
- 591–621 Literaturverzeichnis 591–621
- 621–626 Gesetzesverzeichnis 621–626