Mängelrechte vor der Abnahme im BGB-Bauvertrag
Überlegungen de lege lata und de lege ferenda
Zusammenfassung
Die Frage nach der Anwendung der werkvertraglichen Mängelrechte vor der Abnahme ist von hoher praktischer Relevanz und vom BGH bislang nicht entschieden worden. Auch der Entwurf zur Schaffung eines eigenständigen Bauvertragsrechts sieht keine Aufklärung vor. Der Autor untersucht die geltende Rechtslage, analysiert die vorherrschenden Ansichten und schlägt einen eigenen Ansatz vor, wie das geltende Werkvertragsrecht im Hinblick auf eine interessengerechte Lösung reformiert werden könnte. Im Vordergrund stehen die Frage der Eingriffsmöglichkeiten des Bauherrn bei auftretenden (schwerwiegenden) Mängeln vor Erreichen des Fertigstellungstermins und die Frage, ob die Abnahme als maßgeblicher Schnittpunkt für die Anwendbarkeit der werkvertraglichen Mängelrechte eine angemessene Lösung bietet.
- 15–26 A) Einleitung 15–26
- 201–204 F) Fazit 201–204
- 205–212 Literaturverzeichnis 205–212