Zusammenfassung
Das Werk stellt fest, dass die Pönalisierung des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und ihnen gleichgestellte Personen gemäß den §§ 113-114 StGB einer Überprüfung nach Maßgabe der Mindestanforderung des materiellen Verbrechensbegriffs nicht standhält und daher abgeschafft werden sollte. Dabei geht der Autor von der belegten Prämisse aus, dass die Normen sowohl dem Allgemein- als auch dem Individualschutz dienen. Der Text vollzieht daher eine Verhältnismäßigkeitsuntersuchung dergestalt, dass die geltende mit der hypothetisch ohne die §§ 113-114 StGB bestehenden Rechtslage verglichen wird. Im Ergebnis erweisen sich jene nur an wenigen Stellen als zur Gewährleistung eines divergierenden Individualschutzniveaus erforderlich. Soweit Abweichungen existieren, weist der Text, unter Befassung mit einigen der umstrittensten Fragen der allgemeinen Lehre von der Straftat, nach, dass sie kein angemessenes Mittel zur Gewährleistung des erstrebten Allgemeinschutzes darstellen.
- 29–32 Einleitung 29–32
- 273–313 Literaturverzeichnis 273–313