Die Rechtspraxis von Beiräten in Familienunternehmen
Eine quantitative und qualitative Untersuchung von 34 Familienunternehmen zu Statuten ihres Beirats oder Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Der Beirat ist Produkt gesellschaftsvertraglicher Gestaltungsfreiheit, gleich ob er berät oder auch aufsichtsratsähnlich die Geschäftsführung kontrolliert. Da es keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Beiräte in Familienunternehmen gibt, sind die Erscheinungsformen sehr heterogen. Daraus ergibt sich das Bedürfnis, sich mit Beiräten in Familienunternehmen zu befassen. Denn in der Rechtswissenschaft kaum behandelt ist die Verfassung des Beirats in der Praxis. Wie nutzen Familienunternehmen in ihrer Rechtswirklichkeit die Gestaltungsfreiheit? Anknüpfend an die Distanz zwischen wissenschaftstheoretischer Auseinandersetzung und praktischer Verwirklichung wird das rechtlich-organisatorische Konzept der Beiräte von 34 Familienunternehmen anhand von über 40 Kriterien untersucht; die Befunde werden abgebildet und analysiert. Weiterführend werden ausgewählte Ergebnisse der Untersuchung in anschließenden Interviews durch Experten bewertet. Das besondere Vorgehen macht die Arbeit für die Wissenschaft wie auch die Praxis gleichermaßen relevant.
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- 105–108 V. Familienzugehörigkeit 105–108
- 108–113 VI. Art der Bestellung 108–113
- 116–119 VIII. Amtszeit 116–119
- 140–145 XIV. Informationsrecht 140–145
- 168–171 XXI. Berichtsgläubiger 168–171
- 174–177 XXIV. Berichtsfrequenz 174–177
- 177–179 XXV. Berichtsperspektive 177–179
- 224–228 XXXVIII. Vergütung 224–228
- 254–261 B. Zwischenergebnis 254–261
- 293–306 Literaturverzeichnis 293–306