Zusammenfassung
Diese Arbeit widmet sich den sehr praxisrelevanten Bestimmungen zur Befristung und Übertragung des Jahresmindesturlaubs. Europarechtliche Wertungen haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass das BAG zahlreiche Änderungen im Urlaubsrecht vorgenommen hat. Hiervon betroffen ist auch die in § 7 Abs. 3 BUrlG angelegte Möglichkeit der Übertragung des Urlaubs auf maximal drei Monate des Folgejahres, die der EuGH in Krankheitsfällen für unvereinbar mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG hält. Ein Übertragungszeitraum von maximal 15 Monaten soll demgegenüber zulässig sein. Das BAG hat diese Wertungen übernommen und versteht § 7 Abs. 3 BUrlG nunmehr im Sinne eines maximal möglichen Übertragungszeitraums von 15 Monaten.
Die Arbeit greift die jüngsten Entwicklungen auf und untersucht dabei die zulässige methodische Reichweite richtlinienkonformer Rechtsfortbildung. Daneben werden die relevanten Bestimmungen zum Urlaubsrecht anhand praktischer Anwendungsfälle veranschaulicht.