Zusammenfassung
Altersgrenzen sind seit Langem ein Charakteristikum des deutschen Beamtenrechts. Während die Diskussion um ein unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bereits erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hatte, schien das Beamtenrecht hiervon unberührt zu bleiben. Seit der „Kreil-Entscheidung“ des EuGH steht jedoch der Einfluss des Antidiskriminierungsrechts der EU auf das nationale Recht des öffentlichen Dienstes außer Frage.
Die Arbeit leistet einen Beitrag zur Fortentwicklung des Rechts des öffentlichen Dienstes im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, indem sie die beiden Altersgrenzen untersucht, die das Berufsleben des Beamten einrahmen. Das Einstellungshöchstalter und das Ruhestandsalter werden dabei auf ihre Vereinbarkeit mit Unionsrecht und mit deutschem Verfassungsrecht geprüft; die Ergebnisse werden in Regelungsvorschläge überführt. Im Rahmen eines Exkurses werden schließlich die Altersgrenzen für kommunale Wahlbeamte behandelt.
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