Zusammenfassung
Der Autor widmet sich der Frage, zu welchen Rechtsfolgen es führt, wenn ein Unternehmensvertreter bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften nicht ordnungsgemäß über die Rechtsform des Unternehmensträgers aufklärt.
Er setzt bei der Frage nach dem Bestehen sowie der Ausgestaltung entsprechender Aufklärungspflichten an. Von zentraler Bedeutung ist insoweit die Pflicht zur Angabe der Rechtsform auf Geschäftsbriefen. Ferner zeigt der Autor eine Schutzlücke auf, wenn diese Aufklärungspflicht verletzt wird. Denn durch die Anwendung der Grundsätze zum unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft bleibt der Unternehmensträger primär verantwortlich, obwohl der Vertragspartner geltend machen kann, er hätte bei Kenntnis von dessen Rechtsform den Vertrag nicht geschlossen.
Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen Lösungsansatz, wonach die Unternehmensvertreter für die Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über die Rechtsform gemäß §§ 311 III S. 1, 241 II, 280 I BGB haften.
- 15–25 Einleitung 15–25
- 187–195 Literaturverzeichnis 187–195