Risikomanagement im Aktienrecht
Mit bank- und versicherungsaufsichtsrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Grundlagen
Zusammenfassung
Risikomanagement ist mittlerweile in allen Branchen von großer Bedeutung. Trotzdem sind die insoweit anerkannten aktienrechtlichen Vorstandspflichten weitgehend auf dem Stand des KonTraG aus dem Jahr 1998 verharrt, nach dem lediglich ein Früherkennungssystem erforderlich ist. Dem tritt die Arbeit entgegen und legt ausführlich dar, dass der Vorstand zur Einrichtung eines tatsächlichen Risikomanagementsystems verpflichtet ist.
Außerdem wird der Inhalt dieser Pflicht näher konkretisiert. Als Grundlage dient die Darstellung der betriebswirtschaftlichen Theorie sowie der Risikomanagementanforderungen im Bank- und Versicherungsaufsichtsrecht. Jenseits einer pauschalen Übertragung bzw. „Ausstrahlung“ der aufsichtsrechtlichen Anforderungen auf das allgemeine Aktienrecht werden Parallelen und Unterschiede differenziert herausgearbeitet. Es werden Mindestanforderungen formuliert, die eine Anpassung des Risikomanagements an die individuelle Unternehmenssituation ermöglichen.