Zusammenfassung
Die Geltung eines Tarifvertrags setzt im französischen Recht nur die Tarifgebundenheit des Arbeitgebers voraus, nicht aber die des Arbeitnehmers (erga-omnes-Wirkung). Rechtsprechung und Literatur versuchen deshalb, die Vertragsfreiheit der Arbeitnehmer zu schützen. Eine normative Wirkung funktioniert nur eingeschränkt. Das Werk untersucht vor dem Hintergrund der erga-omnes-Wirkung die rechtliche Technik, mit der der Tarifvertrag den Arbeitsvertrag gestaltet.
Die Verfasserin berücksichtigt auch jüngste Entwicklungen bis hin zu der ab 2016 geplanten Reform des Code du travail. Über die Erkenntnisse zum französischen Recht hinaus wird ein Beitrag zur Diskussion im deutschen Tarifvertragsrecht geleistet: Sollte auch für das deutsche Recht eine erga-omnes-Wirkung eingeführt werden? Das Werk richtet sich an alle, die sich mit kollektivem Arbeitsrecht beschäftigen, sei es im Bereich der Wissenschaft oder der Praxis.