Zusammenfassung
Nur über die Tabus der Religion konnten Institutionen so verfestigt werden, dass sie lange und über viele Brüche in der Lebenswelt Bestand hatten. Mit der Zeit wanderte die Idee einer Institution von langer Dauer vom religiösen Tabu ins kirchliche und dann ins weltliche Recht aus. Daraus ergibt sich, dass die Stiftung als Institut im Recht gegenüber der h. L. älter ist als bisher gedacht, für Deutschland und Europa in ihrem Entstehen auf die Zeit Karls d.Gr. zu datieren ist. Auch das kapitalistische Wirtschaftsprinzip, hier belegt durch Beispiele aus der hochmittelalterlichen Zeit des Fernhandels mit St. Nikolaus als Patron der reisenden Wirtschaftselite, ist älter, als die meisten Wirtschaftshistoriker es bisher mit dem Beginn der Industrialisierung ansetzen.
Schließlich ist die Idee der Bürgerstiftung für Europa nichts Neues – es waren vornehmlich die Wirtschaftsbürger einer Stadt, die die großen Stiftungen in Form von Markt- oder Kaufmannskirchen in Auftrag gaben und finanzierten.
- 11–16 Vorbemerkungen 11–16
- 99–126 (8) Nikolaos 99–126
- 155–190 (12) Über rechtliche Strukturen für Kapellen und Kirchen, Korporationen und Stiftungen 155–190
- 277–288 (16) Zusammenfassung 277–288
- 289–294 Ausblick 289–294
- 295–304 Abstract 295–304
- 305–310 Literaturverzeichnis 305–310
- 311–328 Abbildungs-Teil 311–328