Die verfassungsrechtliche Anerkennung indigenen Rechts, Rechtspluralismus und Menschenrechte
Untersucht an den Beispielen Südafrika und Bolivien
Zusammenfassung
Obwohl das Thema Rechtspluralismus für einen europäischen Juristen auf den ersten Blick exotisch erscheinen mag, ist Rechtspluralismus keine Ausnahmeerscheinung. In vielen Regionen der Erde leben unterschiedliche Kulturen und Religionen gemeinsam in einem Staat, dessen Grenzen aus der Zeit der Kolonialisierung stammen und an dessen Konstituierung sie nicht teilgenommen haben. Die nachholende Inklusion ist in postkolonialen Staaten ebenso wesentlich wie die Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts der indigenen Völker. Letzteres umfasst auch das indigene Recht, das von anderen Prinzipien geleitet wird als das westliche Recht, und die Menschenrechte, wodurch es zu schwerwiegenden Friktionen zwischen diesen Diskursen kommen kann. Anhand der Referenzordnungen Südafrika und Bolivien werden in diesem Buch die Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung von rechtlichem Pluralismus ausgelotet und Möglichkeiten der institutionellen Einbettung aufgezeigt.
- 17–22 A. Einleitung 17–22
- 115–290 D. Länderbeispiele 115–290
- 307–308 F. Fazit 307–308
- 309–324 Literaturverzeichnis 309–324