Die Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts und Europa
Von Solange über Maastricht zu Lissabon, Euro-Rettung und Europawahl
Zusammenfassung
Der Zweite Senat hat mit „Lissabon“ seine Europarechtsprechung verschärft und betont auch in den neueren Entscheidungen zu „Euro-Rettung“ und „Sperrklauseln Europawahl“ wieder seine seit „Maastricht“ vertretene etatistische „Trinitätslehre“ der staatlich souverän-national verfassten Demokratie. So bleibt das Europäische Parlament wegen des fehlenden „Demos“ immer noch ein bloßes „Hilfsparlament“ der nationalen Völker – und das Bundesverfassungsgericht selbst hält sich über die Stärkung nationalstaatlicher Kontrolle als europapolitischer Akteur im Spiel. Nach wie vor, so die zentrale These des Buchs, zeigt sich daher die „Europafeindlichkeit“ der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist Ausdruck eines antiquierten deutschen Staatsbegriffs, Fehlverständnisses des parlamentarischen Regierungssystems und vor allem aber: „Demokratietheorie-Defizits“ – dies obwohl der Erste Senat mit „Brokdorf“ schon in den 80er Jahren ein pluralismustheoretisches Verständnis von Demokratie entwickelte, an das auch sein „Zwilling“ hätte anknüpfen können.
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