Zusammenfassung
Das Werk untersucht das „institutionelle Design” und die Funktionsträgerschaft der Rechtsinstrumente des Menschenrechtsschutzes in Georgien durch die Beschreibung der rechtskulturell und rechtspolitisch kategorisierenden Faktoren der Rechts- und Verfassungsentwicklung. In diesem Kontext sind relevant: Kompetenzspektrum des georgischen Verfassungsgerichts (Justiziabilität der Menschenrechte) und der georgischen Ombudsmann-Einrichtung (nichtjustizförmiges Verfahren); Effektivität der letzteren bei der Wahrnehmung ihrer Kompetenzen.
Die Untersuchung basiert grundsätzlich auf den rechtsvergleichenden (nach dem klassischen Konzeptualismus – de lege lata und de lege ferenda) und systematisch-logischen Untersuchungsmethoden. Um die „verfassungsrechtlichen Aspekte der kulturellen Identität“ nicht außer Acht zu lassen, nimmt die rechtshistorische Untersuchungsmethode außerdem bei der Beschreibung des rechtkulturellen Kontextes einen besonderen Platz ein.