Zusammenfassung
Fremdpersonaleinsätze werden auch im öffentlichen Dienst seit langem praktiziert. Das betrifft Arbeitnehmer und Beamte gleichermaßen: Vertragsarbeitgeber- bzw. Dienstherrnstellung und Einsatzdienststelle decken sich vielfach nicht. Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung solcher Fremdpersonaleinsätze nach deutschem und Unionsrecht und geht der Frage nach, ob und inwieweit die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes eine Befreiung von den Restriktionen des AÜG rechtfertigen.
Der erste Teil ist einer Bestandsaufnahme und Systematisierung der Fremdpersonaleinsätze im öffentlichen Dienst gewidmet. Sodann wird – unter besonderer Berücksichtigung der tariflichen Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L – die öffentliche Hand auf „Verleiherseite“, in einem dritten Teil die öffentliche Hand als „Entleiher“ von Personal analysiert. Das geplante AÜG-Privileg für Arbeitnehmerüberlassungen auf der Grundlage von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes wird kritisch hinterfragt.
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