Der Harmonisierungserfolg der Publizitätsrichtlinie
Eine Untersuchung am Beispiel der Umsetzung in Deutschland und im Vereinigten Königreich
Zusammenfassung
Die Publizitätsrichtlinie aus dem Jahr 1968 genießt besondere Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt, da sie mit dem System der Registerpublizität einen der Grundsteine des europäischen Gesellschaftsrechts legt. Mit der Digitalisierung der Register hat dies noch größere Bedeutung gewonnen. Daneben regelt die Richtlinie außerdem Fragen der Gründungsprüfung, der Handelndenhaftung bei der Gründung, der organschaftlichen Vertretung und der Nichtigkeit von Kapitalgesellschaften.
Die Studie untersucht kritisch, wie weit der Schutzstandard der Publizitätsrichtlinie tatsächlich reicht. Besondere Beachtung finden in der Untersuchung die Regelungen des britischen Rechts. Dabei wird auch herausgearbeitet, welche Schwierigkeiten die Umsetzung fremder Rechtsfiguren in nationales Recht mit sich bringen können und wie wenig erfolgreich die Rechtsangleichung sein kann, wenn nationale Gesetzgeber nur die nötigsten Änderungen ihres nationalen Rechts vornehmen.
- 27–32 A. Einführung 27–32
- 52–166 C. Offenlegung 52–166
- 283–350 E. Handelndenhaftung 283–350
- 385–400 G. Schlussbetrachtung 385–400
- 401–424 Literaturverzeichnis 401–424