Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund einer möglichst effektiven und effizienten Kartellverfolgung sanktioniert die Europäische Kommission als EU-Wettbewerbsbehörde nicht nur die unmittelbar kartellrechtswidrig agierende Tochter-, sondern auch die übergeordnete Muttergesellschaft mit einem gesamtschuldnerischen Bußgeld. Diese Entscheidungspraxis wirft umfangreiche Fragen auf: Auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies? Werden die notwendigen rechtsstaatlichen Grundsätze eingehalten? Was folgt letztlich aus der gesamtschuldnerischen Haftungsanordnung?
Diese Frage führt unmittelbar zu der Problematik des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den Gesellschaften. Gibt es für diesen eine Rechtsgrundlage – wenn ja, welche? Welches Organ ist für die Bestimmung des Innenverhältnisses zuständig? Welche Kriterien sind anzuwenden? Die hierzu vertretenen Auffassungen der deutschen und europäischen Gerichte werden umfassend diskutiert und es wird ein eigener praxistauglicher Lösungsvorschlag präsentiert.