Zusammenfassung
Deutschland und Japan, beides hochentwickelte Industrieländer, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Siedlungsstruktur: Während Deutschlands Städtesystem ein dezentrales ist, fokussiert das japanische stark auf die Hauptstadtregion um Tokyo. Gleichzeitig steht der bundesstaatlichen Verfassung Deutschlands die einheitsstaatliche Japans gegenüber.
Inwieweit nicht nur die Aufstellung von Planung, sondern auch deren Gestaltung und Wirkung im Recht von diesen Vorbedingungen abhängen, umgekehrt das Planungsrecht aber auch den Raum zu prägen vermag, untersucht die rechtsvergleichende Arbeit ausgehend von landesweiter Planung über regionale Formen bis hinab zur Stadtplanung.
Neben der Rolle der Gebietskörperschaften über den Anerkennungsgrad von Planungshoheit als Selbstverwaltungsrecht mögen hierbei auch alternative Steuerungsansätze im japanischen Recht den Blick weiten.
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- 21–26 A. Thema 21–26
- 119–138 D. Bauleitplanung 119–138
- 157–173 B. Landesnutzungsplanung 157–173
- 188–234 D. Stadtplanung 188–234
- 267–272 D. Wirkungsweise 267–272
- 277–284 Literaturverzeichnis 277–284