Der Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten vor dem Hintergrund des internationalen Menschenrechtsschutzes
Zusammenfassung
Seit einigen Jahren ist in Deutschland eine Zunahme systematischer Wahlwerbung mit rassistischer Tendenz zu beobachten. Nachdem einige Oberbürgermeister verfügt hatten, fremdenfeindliche Wahlkampfplakate abzuhängen, mussten sie diese aufgrund gerichtlicher Anordnung wieder aufhängen lassen, da die angerufenen Verwaltungsgerichte bei der Prüfung der polizeirechtlichen Generalklausel den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) als nicht erfüllt ansahen.
Nicht erörtert wurde allerdings, welche Bedeutung internationalen Menschenrechten für ordnungsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage der polizeirechtlichen Generalklausel zukommt. Die Monographie von Stefanie Schmahl untersucht, ob und ggf. in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen insbesondere auf das ICERD, den ICCPR und die EMRK bei Auslegung und Anwendung der Tatbestandsmerkmale „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ der polizeirechtlichen Generalklausel zurückgegriffen werden kann oder sogar muss.
- 124–124 VII. Fazit 124–124
- 125–134 Literaturverzeichnis 125–134