Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie im allgemeinbildenden deutschen Schulsystem
Zusammenfassung
In Deutschland sind etwa vier bis acht Prozent aller Menschen von Legasthenie und ca. drei bis acht Prozent von Dyskalkulie betroffen, d. h. in jeder Schulklasse befindet sich durchschnittlich mindestens ein Schüler mit einer sog. Teilleistungsstörung. Der Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule ist somit nicht nur von rechtstheoretischer, sondern insbesondere auch von großer praktischer Relevanz.
Die Autorin befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die dieses Thema in den unterschiedlichsten Konstellationen aufwirft. So stellt sich etwa die Frage nach der Zulässigkeit bzw. Gebotenheit von Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Schüler, welche die potentiell schlechteren Ausgangsbedingungen zu kompensieren vermögen und nach einem verfassungsrechtlich fundierten Anspruch auf fähigkeits- und begabungsgerechte Beschulung und Beurteilung.
- 17–28 A. Einleitung 17–28
- 112–125 D. Parlamentsvorbehalt 112–125
- 245–252 Literaturverzeichnis 245–252