Zusammenfassung
Die Embargomaßnahme dient als Kerninstrument zur Durchsetzung außenpolitischer Forderungen. Sie tritt klassischerweise als Ein- oder Ausfuhrverbot von Wirtschaftsgütern auf, die für den zwischenstaatlichen Handelsverkehr bedeutsam sind. Da internationale Sicherheitsbedrohungen jedoch nicht mehr nur von Staaten ausgehen, werden Embargomaßnahmen vermehrt auf den individuellen Akteur gerichtet, um ihn wirtschaftlich zu isolieren und damit transnationale Terrorsysteme finanziell auszutrocknen. Der inländische Unternehmer wird dabei als unbeteiligter Dritter in die Sanktionsdurchführung eingebunden. Aus einer zivilrechtlichen Perspektive wird beleuchtet, wie Embargomaßnahmen auf seine Rechtsverhältnisse einwirken und inwiefern er die durch das Embargo veranlassten Vertragsstörungen durch vertragliche Vorsorge eindämmen kann.