Aufsichtsratsausschüsse als neue Akteure der internen Corporate Governance von Banken
Auswirkungen des § 25d KWG auf den Aufsichtsrat einer Bank-AG
Zusammenfassung
Der Aufsichtsrat einer Bank unterliegt einer Vielzahl aufsichtsrechtlicher Organisationsanforderungen, die seine grundsätzliche Selbstorganisationshoheit beschränken. § 25d KWG enthält neuerdings auch Vorgaben für die Einrichtung und Ausgestaltung von Aufsichtsratsausschüssen, welche ihre Rolle sowie das Bild des „klassischen“ Aufsichtsrats nach aktienrechtlichem Verständnis verändern.
Nach einer Untersuchung des Verhältnisses von Aufsichts- und Aktienrecht beleuchtet die Arbeit die verschiedenen Vorgaben des § 25d KWG mit Blick auf Einrichtung, Aufgaben, Befugnisse und Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen. Auf Basis der gefundenen Ergebnisse geht die Arbeit schließlich der Frage nach, wie die neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben den Charakter des Organs „Aufsichtsrat“ sowie die Rollenverteilung in der internen Corporate Governance einer Bank-AG verändern.
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- 23–26 § 1 Einleitung 23–26
- 121–146 § 7 Ausschusseinrichtung 121–146
- 146–203 § 8 Ausschussaufgaben 146–203
- 203–233 § 9 Ausschussarbeit 203–233
- 233–267 § 10 Ausschussbesetzung 233–267
- 267–340 Dritter Teil: Aufsichtsratsausschüsse als neue Akteure interner Corporate Governance? 267–340
- 353–374 Literaturverzeichnis 353–374