Das Bestimmtheitsgebot im nationalen und internationalen Strafrecht am Beispiel des Straftatbestands der Verfolgung
Zusammenfassung
Strafnormen sollen genau festlegen, welches Verhalten verboten ist. Sarah Erne untersucht die Begründung und die Reichweite des Gebots der Bestimmtheit von Strafnormen im deutschen Recht und im Völkerstrafrecht. Es wird herausgearbeitet, dass man von der Geltung des Bestimmtheitsgrundsatzes im Völkerstrafrecht erst nach 1945 sprechen kann. Inzwischen ist das Bestimmtheitsgebot in den Menschenrechten verankert und daher in seinem Kerngehalt für nationale Rechtsordnungen nicht mehr disponibel. Die Reichweite des Bestimmtheitsgebots ist nicht leicht zu erfassen; der Grundsatz ist letztlich selbst inhaltlich unbestimmt.
Beispielhaft für verschiedene andere völkerrechtlich geprägte Straftatbestände untersucht Sarah Erne den Tatbestand des Menschlichkeitsverbrechens der Verfolgung im deutschen Recht sowie im Völkerstrafrecht; sie kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Tatbestand dem Bestimmtheitsgebot nicht gerecht wird.
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- 21–27 Teil 1: Einleitung 21–27
- 379–389 Dokumentenverzeichnis 379–389
- 389–403 Entscheidungsverzeichnis 389–403
- 403–436 Literaturverzeichnis 403–436