Änderungen im Diskriminierungsschutz durch die Europäische Grundrechtecharta
Anwendungsbereich und inhaltliche Reichweite des Art. 21 Abs. 1 EGRC
Zusammenfassung
Das Antidiskriminierungsrecht spielt insbesondere im deutschen Arbeitsrecht eine herausragende Rolle. Weitreichende Auswirkungen hat dabei die Europäische Grundrechtecharta.
So enthält Art. 21 Abs. 1 der Charta umfassende Diskriminierungsverbote, die seit dem Vertrag von Lissabon rechtlich gleichrangig mit den Europäischen Verträgen sind. Anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Unterlagen des Grundrechte-Konvents analysiert Antoinette von Diest die Bindungswirkung der Charta. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass diese deutlich weiter reicht als bislang angenommen und grundsätzlich auch Private erfassen kann.
Die Autorin untersucht eingehend die in Art. 21 der Charta enthaltenen Diskriminierungsmerkmale und zeigt auf, dass diese nicht nur hinsichtlich des Anwendungsbereichs, sondern auch in inhaltlicher Hinsicht an maßgeblichen Stellen über den im deutschen Recht bislang geltenden Schutz hinausgehen.
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- 325–342 Literaturverzeichnis 325–342