Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert die gemäß Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag erfolgende, seit Januar 2013 verpflichtende und durch §§ 4a ff. BSchuWG begleitete Aufnahme von Collective Action Clauses in Wertpapiere, deren Emittentin die Bundesrepublik Deutschland ist. Es werden die einzelnen Klauselstrukturen erläutert, die Wirksamkeit der Umsetzung europäisch vereinbarter Ziele in nationales Recht herausgearbeitet und auf Vollständigkeit überprüft, sowie der Gleichlauf bzw. Unterschiede zwischen BSchuWG- und dem SchVG-Klauseln erarbeitet.
Schließlich erfolgt eine positiv ausfallende Beurteilung der Vereinbarkeit der Klauselstrukturen mit deutschem Verfassungsrecht sowie dem Europa- und Völkerrecht.