Zusammenfassung
Eine nicht unbeachtliche Zahl unabhängiger Unionsagenturen führt heute Unionsrecht durch, berät die Europäische Kommission und trifft eigene Verwaltungsentscheidungen. Parallel hierzu nimmt die Zahl an Sekundärrechtsakten zu, welche auch nationale Behörden, die mit der Durchführung von Unionsrecht befasst sind, mit der Garantie der Unabhängigkeit versehen.
Die Autorin überprüft, inwieweit die Verselbständigung, über welche die untersuchten europäischen und nationalen Agenturen verfügen, mit dem europäischen Primärrecht sowie dem deutschen Grundgesetzes vereinbar ist. Die europarechtliche Entwicklung berührt aus Sicht des deutschen Verfassungsrechts in besonders intensiver Weise das nationale Demokratieverständnis. Aus unionaler Sicht stellt sich insbesondere die Frage nach den Kompetenzgrundlagen im Primärrecht, den Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis und der Aufgabendelegation nach der sog. Meroni-Doktrin sowie der Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip der Verträge.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–30 Einleitung 25–30
- 30–39 A. Agenturen 30–39
- 39–43 B. Unabhängigkeit 39–43
- 441–453 Schlussbetrachtung 441–453
- 443–449 II. Ausblick 443–449
- 449–453 III. Thesen 449–453
- 453–483 Literaturverzeichnis 453–483
- 483–486 Dokumentenverzeichnis 483–486
- 483–483 Bundestag 483–483
- 484–485 Europäische Kommission 484–485
- 485–486 Europäisches Parlament 485–486