Souveränität im Spannungsverhältnis zwischen klassischem Konstitutionalismus und europäischem Integrationsprozess
Eine Untersuchung zur Entwicklung der bulgarischen Verfassungsordnung
Zusammenfassung
Das historisch gewachsene Souveränitätsprinzip der Verfassungsordnung Bulgariens wurde durch den neu geschaffenen verfassungsrechtlichen Rahmen für den EU-Beitritt modifiziert. Wie verfährt der bulgarische verfassungsändernde Gesetzgeber mit dem Spannungsverhältnis zwischen Souveränität und EU-Mitgliedschaft? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus in der Praxis bzw. sind zu erwarten? Wie wirkt sich die Weiterentwicklung des Integrationsprozesses durch den Vertrag von Lissabon auf die faktische Entfaltung des Souveränitätsprinzips aus?
Die Untersuchung geht diesen Fragen nach und ermittelt die Handlungsspielräume der staatlichen Ebene sowie die Auswirkungen auf die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, die demokratische Selbstbestimmung und deren Wahrnehmung durch Bulgarien selbst. Von einem historischen, verfassungsrechtlichen und politischen Kontext ausgehend, zeigt sie die reale Bedeutung des Souveränitätsprinzips für Bulgarien und damit auch für andere Staaten in der EU auf.
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- 27–39 Einleitung 27–39
- 122–125 IV. Zwischenergebnis 122–125
- 125–381 C. Die Europäisierung der bulgarischen Verfassungsordnung im Hinblick auf den EU-Beitritt 125–381
- 381–390 I. Vom VVE zum VvL 381–390
- 562–569 III. Zwischenergebnis 562–569
- 569–587 E. Ergebnis 569–587
- 609–666 Literaturverzeichnis 609–666