Zusammenfassung
Klagegegner für personengesellschaftsrechtliche Beschlussmängelklagen sind grundsätzlich die Mitgesellschafter, sofern der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält. Ob eine solche abweichende Regelung vorliegt, ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages zu ermitteln. Dies gilt auch bei Publikumsgesellschaften. Leider ist die Auslegung des Gesellschaftsvertrages nicht immer eindeutig und führt daher in der Praxis zu großen Rechtsunsicherheiten. Die Darstellung fasst zunächst die bisherige Rechtsprechung und die daraus resultierenden „Leitlinien“ für die Auslegung zusammen und soll insoweit der Praxis eine Hilfestellung gewähren. Weiterhin werden Lösungen aufgezeigt, um in der Praxis bestehenden Rechtsunsicherheiten zu begegnen. Neben prozessualen Lösungsansätzen werden insoweit vor allem die Vorzüge einer analogen Anwendung der aktienrechtlichen Regelung des § 246 II 1 AktG für Personengesellschaften in den Fokus gerückt.