AMNOG auf dem ökonomischen Prüfstand
Funktionsweise, Ergebnisse und Reformbedarf der Preisregulierung für neue Arzneimittel in Deutschland
Zusammenfassung
Seit 2011 markiert das „Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz“ (AMNOG) eine Wende bei der Erstattung von neuen patentgeschützten Arzneimitteln. Bis dahin wurde ihr Herstellerabgabepreis ohne jede Nutzenbewertung für die Dauer des Patentschutzes erstattet. Nun ist dies auf maximal ein Jahr begrenzt.
Parallel dazu greift die AMNOG-Preisregulierung: Dem Prinzip „Money for Value“ folgend, wird zunächst der Zusatznutzen der Innovation im Vergleich zu einer vorhandenen Therapie ermittelt. Daraufhin wird ein Erstattungsbetrag zwischen dem Spitzenverband der Krankenkassen und dem Hersteller vereinbart oder von einer Schiedsstelle festgesetzt.
Das Resultat: Bis Ende 2014 wurde in 60 % aller Subgruppen kein Zusatznutzen testiert; 60% der Erstattungsbeträge lagen noch unter dem niedrigsten Preis in Europa; knapp 20 % der Präparate wurden wieder vom Markt genommen; und die Zahl der erst gar nicht eingeführten Innovationen ist um 30 % gestiegen.
Das AMNOG erweist sich damit in seiner derzeitigen Form als Verfügbarkeits- und Versorgungshürde. Die vorliegende Analyse deckt die Gründe dafür auf und fordert Reformen seiner Regulierungsstruktur und deren Handhabung. Denn was nutzen noch so billige Innovationen, wenn sie nicht beim Patienten ankommen?
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- 13–20 Zusammenfassung 13–20
- 21–29 Executive Summary 21–29
- 171–182 Literaturverzeichnis 171–182
- 183–184 Autorendaten 183–184