Zusammenfassung
Wissenschaft wird von einzelnen Gelehrten betrieben. Das ist in der Rechtswissenschaft nach wie vor der Fall. Die Gelehrten arbeiten in ihrer jeweiligen Epoche und entwickeln ihre wissenschaftlichen Anschauungen. Sie finden sich in wissenschaftlichen Institutionen zusammen, in denen sie ihre Aufgaben wahrnehmen oder sich zur sachlichen Diskussion und persönlichen Verbindung zusammenschließen. Gelehrte und wissenschaftliche Institutionen gehören zusammen.
Das Buch stellt zwölf bedeutende Rechtsgelehrte aus dem 19. und 20. Jahrhundert sowie sechs Institutionen – zwei öffentlich-rechtliche Körperschaften, drei private Vereine und einen Gesprächskreis – umfassend dar. Institutionen, die auch eine Geschichte haben, verdanken ihre Entstehung und ihre Aktivitäten Individuen, wirken aber über die Gelehrten hinaus und prägen diese, wie auch die Gelehrten die Institutionen prägen.
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- 13–16 Einführung 13–16
- 17–152 Rechtsgelehrte 17–152
- 138–147 11. Volkmar Götz (*1934) 138–147
- 351–354 Personenregister 351–354