Zusammenfassung
An jedem Arbeitsplatz in der Kommunalverwaltung ist der Datenschutz zu beachten. Viele Bundesländer sehen eine pflichtige Bestellung gemeindlicher Datenschutzbeauftragter vor. Datenschutz ist eine komplexe Querschnittsmaterie mit deutlichen Bezügen zum Recht, zur Informationstechnik und zur Verwaltungsorganisation. Die Datenschutzbeteiligten auf der Gemeindeebene haben nur wenige Hilfsmittel, um sich einen ersten praxisnahen Überblick über dieses Gebiet zu verschaffen.
Der Band erläutert die einzelnen Regelungen und deren praktische Umsetzung. Die 2. Auflage wurde grundlegend überarbeitet und aktualisiert.
- 207–208 Literaturverzeichnis 207–208
- 209–211 Stichwortverzeichnis 209–211
2 Treffer gefunden
- „... betriebliche Notwendigkeit sah, argumentierte der Deutsche Städtetag mit verfassungsrechtlichen Bedenken. In ...”
- „... Stellenbegriff des Datenschutzrechtes seine verfassungsrechtliche Absegnung. Die Volkszählungsentscheidungen des ...” „... 1995, 3190. 17 OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339. 18 BAG, NJW 1998, 1331 ff. 19 Beispielhaft: BGHZ 106 ...” „... fallen unter den Schutzbereich der Landesdatenschutzgesetze nur insoweit, als verfassungsrechtlich ein ...”