Zusammenfassung
Mit Art. 32 Abs. 4 der im April 2014 erlassenen Marktmissbrauchsverordnung sieht der europäische Gesetzgeber die Option vor, Whistleblowern im Gegenzug für die von ihnen preisgegebenen Informationen über Rechtsverstöße am Kapitalmarkt finanzielle Anreize zu gewähren. In dieser Arbeit wird untersucht, inwiefern derartige „Fangprämien“ verfassungsrechtlich zulässig sowie rechtspolitisch wünschenswert sind. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung von Whistleblowern an gegen Unternehmen verhängten Sanktionen unter bestimmten Voraussetzungen ein geeignetes Mittel sein kann, um die hoheitliche Rechtsdurchsetzung zu verbessern und das Dunkelfeld am Kapitalmarkt zu bekämpfen. Zuletzt werden Vorschläge entwickelt, wie ein derartiges Belohnungsprogramm ausgestaltet werden sollte, wobei als Vorbild insbesondere der sec. 21F des US-amerikanischen Securities Exchange Act dient.
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