Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Eine rechtstheoretische Untersuchung zur Abgrenzung und Abgrenzbarkeit
Zusammenfassung
Die Abgrenzung von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung beschäftigt die Rechtsprechung seit den 1990er Jahren. Die zahlreichen Konflikte und Problemfelder im Zwischenbereich von Zielen und Grundsätzen zeigen, dass die pauschale Entweder-Oder-Abgrenzung nach dem Raumordnungsgesetz in der planerischen Praxis letztlich wieder relativiert wird.
Die vorgelegte Untersuchung lotet in mehreren Schritten aus, ob und inwieweit sich Ziele von Grundsätzen überhaupt voneinander abgrenzen lassen. Nach einer umfassenden Einführung zeichnet die Arbeit die gegenwärtige Rechtslage kritisch nach und vertieft sodann die Problematik anhand rechtstheoretischer Überlegungen zu finalen und konditionalen Regelungsstrukturen sowie zu Rechtsetzung und Rechtsanwendung. Schließlich werden Schlussfolgerungen für die Rechtspraxis nach dem geltenden Raumordnungsrecht gezogen und Denkanstöße zu einer Verbesserung des Raumordnungsrechts gegeben.
- 13–32 A. Einleitung 13–32
- 203–210 Literaturverzeichnis 203–210
- 211–213 Sachverzeichnis 211–213