Der Schadensnachweis bei Hardcore-Kartellen
Ermittlung und prozessuale Feststellung kartellbedingter Preishöhenschäden im Rahmen von privaten Schadenersatzklagen unmittelbarer Kartellabnehmer aufgrund von § 33 Abs. 3 GWB
Zusammenfassung
Das „private enforcement“ gegen Hardcore-Kartelle ist mittlerweile in der Rechtswirklichkeit angekommen. Nach der Beseitigung der materiell-rechtlichen Hürden für Kartellschadenersatzansprüche im Zuge der 7. GWB-Novelle, verbleibt der Schadensnachweis als zentrales Problem. Dabei stellen sich komplexe Fragen an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und Recht. Der Anknüpfungspunkt für einen Kartellschaden ist die kartellbedingte Preiserhöhung, deren Feststellung eine Rekonstruktion des hypothetischen zuwiderhandlungsfreien Marktgeschehens erforderlich macht. Hierfür werden häufig Informationen benötigt, die nicht im Besitz des nachweisbelasteten Klägers sind. Erschwert wird der Nachweis weiter durch die Unklarheit der Anforderungen an Darlegung und Beweis der kartellbedingten Preiserhöhung im Zivilprozess. Der Autor unterzieht diese Aspekte einer integrierten Analyse, welche die rechtlichen Nachweisanforderungen mit den ökonomischen Erkenntnissen zu Entstehung und Berechnung von Hardcore-Kartellschäden verbindet. Die Untersuchung konzentriert sich allein auf Preishöhenschäden unmittelbarer Kartellabnehmer. Mögliche Implikationen der jüngst verabschiedeten Richtlinie 2014/104/EU betreffend Kartellschadenersatzklagen nach nationalem Recht werden berücksichtigt.
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- 21–26 Einleitung 21–26
- 337–356 Literaturverzeichnis 337–356