Zusammenfassung
Kartellanten schulden Schadensersatz als Gesamtschuldner. Diese Feststellung wirft Fragen auf: Wer gehört als Adressat des Schadensersatzanspruchs aus § 33 GWB zum Kreis der Gesamtschuldner? Haben Kartellrechtsverletzer Ausgleichsansprüche gegeneinander? Nach welchen Maßstäben bestimmen sich die Haftungsquoten im Innenverhältnis? Wie ist mit der möglichen Verjährung des Ausgleichsanspruchs und mit Vergleichen zwischen Kartellanten und Geschädigten umzugehen? Gelten Sonderregeln für Kronzeugen?
Die Arbeit analysiert die aktuelle wirtschaftsrechtliche Problemstellung des Innenausgleichs zwischen Kartellrechtsverletzern ausgehend von der schuldrechtlichen Dogmatik des Gesamtschuldnerausgleichs. Als Basis der Untersuchung dient die Beleuchtung der Zwecke des Kartelldeliktsrechts und des gesamtschuldnerischen Innenausgleichs. Zudem wird auf empirische Studien, die ökonomische Analyse des Rechts sowie einen Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht zurückgegriffen.
Die Juristische Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen hat die Dissertation mit dem Appelhagen-Stifterpreis 2015 ausgezeichnet.