Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die „zu-teuer-erworben“ Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Abschluss eines Vertrages und die Zugrundelegung von hypothetischen Verträgen bei der Schadensberechnung.
Die Autorin untersucht die Frage, ob die Rechtsprechung in der inhaltlichen Konkretisierung von Schadensersatzansprüchen etwas tun darf, was ihr ansonsten strikt verwehrt ist, nämlich einen Vertragsschluss zu unterstellen, obwohl es an der für das Zustandekommen des Vertrages erforderlichen Willenserklärung eines Teils fehlt. Anders formuliert, ist es mit der Privatautonomie eines Vertragspartners vereinbar, im Rahmen der Schadensberechnung etwas zu unterstellen, worauf sich dieser nicht eingelassen hat und auch nicht eingelassen hätte, nämlich einen Vertrag zu anderen als den tatsächlich vereinbarten Konditionen zu schließen?
Die Autorin entwickelt eine wissenschaftlich innovative schadensersatzrechtliche Lösung.
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- 281–282 D. Zusammenfassung 281–282
- 283–296 Literaturverzeichnis 283–296