Zusammenfassung
Mit dem im September 2005 begonnenen Modellversuch »Öffentliche Petitionen« bezog der Deutsche Bundestag das Internet in das Petitionsverfahren mit ein und erreichte damit eine größere Transparenz des Petitionsgeschehens. Petitionen können seitdem elektronisch übermittelt, im Internet unterstützend mitgezeichnet und diskutiert werden. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat diesen Prozess wissenschaftlich begleitet und nach den Erträgen und Folgen des Modellversuchs gefragt. Wurden mehr Petitionen eingereicht? Wer hat sich an den elektronischen Petitionen beteiligt? Wie wurde in den Onlineforen über die Petitionen diskutiert, und wie wurden die Diskussionsergebnisse in den politischen Prozess der Beratung über Petitionen eingebracht? Auf diese wie weitere Fragen gibt diese Studie auf Basis einer umfassenden Empirie erstmals Antworten. Die Analysen zum Modellversuch des Deutschen Bundestages werden dabei in den Kontext der Entwicklung des Petitionswesens und der E-Demokratie insgesamt gestellt. Fallstudien zur Einführung von elektronischen Petitionssystemen beim schottischen Parlament, beim britischen Premierminister, in Südkorea, Australien (Queensland) und Norwegen runden das Bild ab.
- 12–13 VORWORT 12–13
- 14–31 ZUSAMMENFASSUNG 14–31
- 32–37 I. EINLEITUNG 32–37
- 208–239 VI. EVALUATION DES MODELLVERSUCHS »ÖFFENTLICHE PETITIONEN« DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES 208–239
- 264–277 VIII. LITERATUR 264–277
- 278–281 ANHANG 278–281