Der Sportler und die institutionelle Sportschiedsgerichtsbarkeit
Zur Wirksamkeit erzwungener Schiedsvereinbarungen im Sport und dem Gebot unabhängiger und überparteilicher Rechtspflege am Beispiel des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) und des Deutschen Sportschiedsgerichts (DSS)
Zusammenfassung
Das Werk stellt für die Frage nach der Wahl des ordentlichen oder schiedsgerichtlichen Rechtsweges die Schutzbedürftigkeit der Sportler im Verhältnis zu ihren Sportverbänden heraus und hebt nach einer kritischen Analyse der Organisationsstruktur des TAS sowie des DSS die Reformbedürftigkeit des TAS hervor. Ein Sportler muss sich nicht umfassend der Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen, selbst wenn die Unterwerfung zur Bedingung der verbandsmäßig organisierten Sportausübung gemacht wird. Dies gewährleisten in der Schweiz und in Deutschland zivilrechtliche Schutznormen, über die der Justizgewährungsanspruch seinen verfassungsrechtlich garantierten Stellenwert entfaltet. Zudem müssen strenge Maßstäbe für die Unabhängigkeit institutioneller Sportschiedsgerichte gelten, da eine staatsgerichtliche Kontrolle von Schiedsentscheiden nur unter restriktiven Voraussetzungen stattfindet und die Sportverbände ihre Machtstellung i.R.d. privatrechtlichen Ausgestaltung des Verfahrens ausspielen können.
- 19–27 Teil 1: Einleitung 19–27
- 193–197 Kapitel 5: Fazit 193–197
- 339–343 Kapitel 4: Fazit 339–343
- 349–362 Literaturverzeichnis 349–362