Der besondere Vertreter nach § 147 AktG
Bestandsaufnahme und Zukunftsprognose zu einem aktienrechtlichen Rechtsinstitut
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich damit, die Regelung des § 147 AktG mit Blick auf das Gesamtkonzept des deutschen Aktienrechts und speziell im Kontext der §§ 142 – 149 AktG darzustellen. Unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Besonderheiten werden hierbei einzelne Unstimmigkeiten im bestehenden Regelungskonzept aufgedeckt und entsprechende Lösungsvorschläge diskutiert bzw. entwickelt.
Ziel der Analyse ist es zu bewerten, inwieweit das Rechtsinstitut „besonderer Vertreter“ in seiner derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung die ihm zugedachte Aufgabe der Haftungsdurchsetzung erfüllen kann, wenn es eine zweckgerechte Auslegung und Anwendung erfährt. Aus den gefundenen Ergebnissen werden zwei unterschiedlich tief ins aktienrechtliche Haftungssystem eingreifende Reformmodelle entwickelt.
- 25–54 A. Allgemeines 25–54
- 89–152 C. Die Bestellung 89–152
- 229–246 F. Rechtsstellung 229–246
- 315–330 H. Pflichten 315–330
- 331–348 J. Haftung 331–348
- 397–404 N. Ausblick 397–404
- 411–422 Literaturverzeichnis 411–422