Zusammenfassung
Das Werk befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Abhaltung und Durchführung eines Strafprozesses während eines bewaffneten Konflikts ein Kriegsverbrechen nach Artikel 8 des Statuts für den Internationalen Strafgerichtshof darstellt. Nach Schilderung der historischen Rechtsprechung wird erörtert, welche Verfahrensgarantien in Strafprozessen während bewaffneter Konflikte gewährt werden müssen und wann bei deren Nichtbeachtung die Schwelle zu einem Kriegsverbrechen überschritten ist. Behandelt wird dabei auch die Frage, ob Verantwortliche nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen bereits für die bloße Abhaltung eines Strafprozesses zur Verantwortung gezogen werden können und unter welchen Umständen sie sich bei der Durchführung des Verfahrens der Strafverfolgung aussetzen.
- 331–342 Literaturverzeichnis 331–342