Zusammenfassung
Um den richtigen Weg für das Versammlungsrecht besteht nicht erst seit dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder Streit. Moderne, offenere Formen der Versammlungsorganisation, ebenso aber (rechts-)extremistische Versammlungen stellen das einfache Recht vor Herausforderungen. Die Gesetzgeber in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachen und Schleswig-Holstein haben unterschiedliche Lösungsansätze verfolgt, die im Rahmen der Arbeit an verfassungsrechtlichen Anforderungen gemessen werden. Die Arbeit leitet aus einem liberalen Verständnis der Versammlungsfreiheit Anforderungen an das geltende und zukünftige Versammlungsrecht der Länder ab, mit denen der offene Meinungsbildungsprozess gewährleistet und damit letztlich die Werte der Verfassung effektiv verteidigt werden können.
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