Zusammenfassung
Ziel der Arbeit ist es, den Nachahmungsschutz von Mode in einen für diese Industrie maßgeschneiderten Schutzmantel einzukleiden. Zunächst wird dabei der Status Quo des Schutzes von Modekreationen gegen Designnachahmungen nach deutschem, englischem, japanischem und US-amerikanischem Recht abgebildet. Prinzipiell kann eine Modekreation nach all diesen Rechtsordnungen durch verschiedene Immaterialgüterrechte sowie durch das Lauterkeitsrecht Schutz erfahren. Darüber hinaus kann durch die Ausweitung des Anwendungsbereiches der einzelnen Immaterialgüterrechte und des Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb ein einzelner Designaspekt einer Modekreation gleichzeitig von mehreren Rechtsinstituten Schutz erfahren. Dieses als Schutzrechtsüberlappung bezeichnete Phänomen kann einem austarierten Schutzrechtssystem entgegenwirken.
Im Ergebnis plädiert der der Verfasser dafür, das hohe Schutzniveau zu senken und den Nachahmungsschutz auf ein einziges Schutzrecht, nämlich das Designrecht, zu beschränken.
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