Abstract
Die CISG
Die United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) hat sich seit 1988 zum Kaufrecht für den internationalen Warenkauf entwickelt. Zwischenzeitlich haben 70 Staaten, zwischen denen mehr als zwei Drittel des Welthandels abgewickelt wird, die CISG ratifiziert.
Der Kommentar zur CISG – in englischer Sprache
Das Werk kommentiert die CISG gründlich und umfassend in englischer Sprache. Die Kommentierung erfolgt dabei artikelweise. Spezialthemen, wie E-Commerce, werden im Zusammenhang mit der Kommentierung der einschlägigen Artikel behandelt. So sind die wichtigsten Probleme, die bei der Anwendung des UN-Kaufrechts in der Rechtspraxis entstehen, abgedeckt.
Das UN-Kaufrecht – internationale Bearbeiter
Die Internationalität der Bearbeiter stellt einen umfassenden und unvoreingenommenen Blick auf die CISG sicher. So werden die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die das UN-Kaufrecht Anwendung findet, ausgewogen berücksichtigt.
Zusammenfassung
Die CISG
Die United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG) hat sich seit 1988 zum Kaufrecht für den internationalen Warenkauf entwickelt. Zwischenzeitlich haben 70 Staaten, zwischen denen mehr als zwei Drittel des Welthandels abgewickelt wird, die CISG ratifiziert.
Der Kommentar zur CISG – in englischer Sprache
Das Werk kommentiert die CISG gründlich und umfassend in englischer Sprache. Die Kommentierung erfolgt dabei artikelweise. Spezialthemen, wie E-Commerce, werden im Zusammenhang mit der Kommentierung der einschlägigen Artikel behandelt. So sind die wichtigsten Probleme, die bei der Anwendung des UN-Kaufrechts in der Rechtspraxis entstehen, abgedeckt.
Das UN-Kaufrecht – internationale Bearbeiter
Die Internationalität der Bearbeiter stellt einen umfassenden und unvoreingenommenen Blick auf die CISG sicher. So werden die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, auf die das UN-Kaufrecht Anwendung findet, ausgewogen berücksichtigt.
- 19–20 Preamble 19–20
- 21–38 Article 1 21–38
- 39–52 Article 2 39–52
- 53–61 Article 3 53–61
- 62–88 Article 4 62–88
- 89–98 Article 5 89–98
- 99–110 Article 6 99–110
- 111–141 Article 7 111–141
- 142–153 Article 8 142–153
- 154–173 Article 9 154–173
- 174–183 Article 10 174–183
- 184–206 Articles 11–13 184–206
- 216–332 Articles 14–24 216–332
- 391–407 Article 30 391–407
- 487–680 Articles 35–44 487–680
- 681–747 Articles 45–49 681–747
- 748–796 Articles 50–52 748–796
- 797–802 Article 53 797–802
- 849–853 Article 60 849–853
- 878–899 Articles 66–67 878–899
- 900–908 Articles 68–69 900–908
- 909–911 Article 70 909–911
- 916–989 Articles 71–73 916–989
- 990–1041 Section II . Damages 990–1041
- 1042–1053 Section III . Interest 1042–1053
- 1054–1097 Section IV . Exemption 1054–1097
- 1098–1107 Article 80 1098–1107
- 1108–1149 Articles 81–84 1108–1149
- 1152–1188 Articles 85–88 1152–1188
- 1223–1234 Bibliography 1223–1234
- 1235–1256 Index 1235–1256