Die Vermögensverwaltung im Ertragsteuerrecht
Unter besonderer Würdigung der öffentlichen Hand im Körperschaftsteuerrecht
Zusammenfassung
Die Vermögensverwaltung ist ein bekanntes Themengebiet im Ertragssteuerrecht und bildet vor allem in der Abgrenzung zur Gewerblichkeit ein von der Rechtsprechung, Literatur und Finanzverwaltung breit diskutiertes Feld.
Die Untersuchung in dieser Arbeit geht dabei einen bisher noch recht unbekannten Weg und findet ihren Ausgangspunkt in der Vermögensverwaltung der öffentlichen Hand.
Der Fokus liegt insbesondere auf der Rechtfertigung der Steuerfreistellung der Vermögensverwaltung der steuerfinanzierten öffentlichen Hand. Darüber hinaus wird die Idee einer allgemeinen Steuerfreiheit der Vermögensverwaltung im Steuerrecht entwickelt. In diesem Zusammenhang werden die ertragsteuerlichen Sphären der öffentlichen Hand sowie der Privaten dargestellt und es wird versucht, dem Themengebiet der Vermögensverwaltung im Steuerrecht eine neue Struktur zu geben.
- 225–231 Zentrale Thesen 225–231
- 231–234 (1.) Auszug aus dem Körperschaftsteuergesetz vom 30. März 1920 (RGBl. 1920, S. 393 ff.) 231–234
- 234–238 (2.) Auszug aus dem Körperschaftsteuergesetz vom 10. August 1925 (RGBl. I 1925, S. 208 ff.) 234–238
- 241–243 (5.) Auszug aus dem Körperschaftsteuergesetz vom 31. August 1976 (BStBl. I 1976, S. 445 ff.) 241–243
- 243–253 Literaturverzeichnis 243–253